Kasse & Gesetzgebung

Kassenpflicht ab 2027: Was kommt auf Unternehmen zu?

Ab dem 2027 soll für bestimmte Betriebe eine Registrierkassenpflicht gelten. Im Gespräch ist eine Umsatzgrenze von 100.000 Euro. Was bereits feststeht, was noch offen ist und warum sich eine rechtzeitige Vorbereitung lohnt.

Beauty NX Blog · Stand: Mai 2026
1. Januar 2027geplanter Start
100.000 €vorgesehene Umsatzgrenze
TSEbei elektronischen Kassen schon heute Pflicht
Noch kein GesetzDetails können sich ändern
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Wer in Deutschland ein Geschäft betreibt, kann grundsätzlich selbst entscheiden, ob er eine elektronische Kasse oder eine offene Ladenkasse verwendet. Nach den Plänen der im April 2025 vereinbarten Regierungskoalition soll sich das ab 2027 für einen Teil der Unternehmen ändern.

Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, zum 1. Januar 2027 eine Registrierkassenpflicht für Betriebe mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro einzuführen. Damit soll insbesondere die Nachvollziehbarkeit von Bargeldumsätzen verbessert und Steuerhinterziehung erschwert werden.

Wichtig: Noch ist die Regelung nicht endgültig.Stand Mai 2026 gibt es noch kein verabschiedetes Gesetz mit allen Einzelheiten. Insbesondere die genaue Ausgestaltung der Umsatzgrenze und mögliche Ausnahmen sind noch offen. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung. Bei konkreten Fragen sollten Steuerberater oder das zuständige Finanzamt einbezogen werden.

Das Wichtigste auf einen Blick

Geplanter Start 2027Die neue Pflicht soll nach den politischen Plänen zum 1. Januar 2027 beginnen.
Grenze bei 100.000 EuroVorgesehen ist eine Registrierkassenpflicht oberhalb dieser Jahresumsatzgrenze.
Details noch offenNoch ist unter anderem zu klären, wie der maßgebliche Umsatz genau berechnet wird und welche Ausnahmen gelten.
Bestehende Regeln bleibenTSE, Belegausgabe und die Meldepflicht für elektronische Kassensysteme gelten unabhängig von der geplanten Neuregelung.

Was gilt heute?

Auch im Mai 2026 besteht noch keine allgemeine Verpflichtung, eine elektronische Registrierkasse einzusetzen. Eine offene Ladenkasse ist grundsätzlich weiterhin möglich. Das bedeutet allerdings nicht, dass eine einfache Geldkassette von den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung befreit.

Wer elektronisch kassiert, muss bereits heute mehrere Vorgaben beachten: Eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ist seit 2020 vorgeschrieben, elektronische Kassensysteme müssen seit 2025 an die Finanzverwaltung gemeldet werden und beim elektronischen Kassieren besteht eine Belegausgabepflicht. Außerdem muss ein ordnungsgemäßer Datenexport für Prüfungen möglich sein.

Entscheidend ist der Unterschied:Die geplante Regelung würde nicht in erster Linie neue Anforderungen an vorhandene elektronische Kassen schaffen. Sie würde vielmehr zusätzliche Unternehmen dazu verpflichten, überhaupt ein elektronisches Kassensystem einzusetzen.

Welche Betriebe könnten betroffen sein?

Sollte die Regelung in der angekündigten Form kommen, dürfte sie besonders bargeldintensive Unternehmen oberhalb der Umsatzgrenze betreffen. Dazu können beispielsweise Restaurants und Cafés, größere Imbissbetriebe, Bäckereien, Einzelhandelsgeschäfte, Friseursalons sowie Beauty- und Kosmetikstudios gehören.

Auch Dienstleistungsbetriebe sollten die Entwicklung beobachten. Die Annahme, eine mögliche Kassenpflicht betreffe ausschließlich den klassischen Einzelhandel oder die Gastronomie, wäre zu kurz gegriffen.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Ein kleiner Imbiss mit 130.000 Euro Jahresumsatz

Der Inhaber kassiert überwiegend bar und verwendet bislang eine offene Ladenkasse. Sollte die geplante Regelung genau so umgesetzt werden, müsste er ab 2027 voraussichtlich auf ein elektronisches Kassensystem mit TSE umstellen, dieses ordnungsgemäß melden und Belege ausgeben.

HeuteOffene LadenkasseBei ordnungsgemäßer Führung weiterhin möglich.
PlanungUmsatz prüfen130.000 € liegen oberhalb der angekündigten Grenze.
UmstellungKasse einrichtenHardware, Software, TSE und Abläufe vorbereiten.
Ab 2027Elektronisch kassierenSofern das Gesetz entsprechend verabschiedet wird.

Wer könnte weiterhin mit offener Ladenkasse arbeiten?

Nach dem bisher angekündigten Modell dürften kleinere Unternehmen unterhalb der Umsatzgrenze weiterhin eine offene Ladenkasse nutzen können. Denkbar sind etwa kleinere Friseursalons oder Kosmetikstudios, Nebenerwerbsbetriebe, kleine Hofläden oder andere Kleinstunternehmen.

Auch dort bleibt eine saubere Kassenführung notwendig. Einnahmen und Ausgaben müssen nachvollziehbar dokumentiert und die steuerlichen Aufbewahrungspflichten eingehalten werden. Gerade offene Ladenkassen stehen bei Kassennachschauen regelmäßig besonders im Fokus.

Was ist bei den 100.000 Euro noch unklar?

Ein wichtiger Punkt ist derzeit noch nicht abschließend geklärt: Bezieht sich die angekündigte Grenze auf den gesamten Jahresumsatz eines Unternehmens oder auf einen enger definierten Umsatzbereich? Auch mögliche Sonderregeln für Wochenmärkte, mobile Verkaufsstellen, Foodtrucks oder besondere technische Situationen sind noch nicht abschließend geregelt.

Deshalb sollte die Zahl von 100.000 Euro derzeit als politische Planungsgröße verstanden werden – nicht als bereits geltende gesetzliche Grenze.

TSE und Kassenmeldung verschwinden nicht

Wer bereits eine elektronische Kasse verwendet, sollte die Diskussion um 2027 nicht mit den heute schon geltenden Pflichten verwechseln. Eine elektronische Kasse muss bereits jetzt den geltenden steuerlichen Anforderungen entsprechen. Dazu gehören insbesondere TSE, Belegausgabe, die vorgeschriebene Kassenmeldung sowie ein prüfbarer Datenexport.

Für Unternehmen mit einem modernen, ordnungsgemäß eingerichteten Kassensystem dürfte die geplante Änderung deshalb wesentlich weniger einschneidend sein als für Betriebe, die heute noch ausschließlich mit einer offenen Ladenkasse arbeiten.

Warum Warten bis Ende 2026 keine gute Idee ist

Eine Kasse ist nicht nur ein Gerät, das man auf den Tresen stellt. Artikel oder Dienstleistungen müssen eingerichtet, Mitarbeiter angelegt, Zahlungsarten konfiguriert und betriebliche Abläufe angepasst werden. Dazu kommen TSE, Belegdruck oder elektronische Belege, Tagesabschlüsse und die Schulung der Mitarbeiter.

Wer ohnehin eine ältere Lösung ersetzen möchte oder mit seinem Umsatz deutlich oberhalb der angekündigten Grenze liegt, kann die kommenden Monate nutzen, ohne unter Zeitdruck entscheiden zu müssen.

Unternehmens-Check: Sind Sie auf 2027 vorbereitet?

Statt erst auf das endgültige Gesetz zu warten, lohnt sich schon heute ein kurzer Blick auf den eigenen Betrieb. Wer die folgenden Punkte beantworten kann, hat die wichtigsten Vorarbeiten bereits erledigt.

Umsatzentwicklung kennenPrüfen Sie nicht nur das letzte Geschäftsjahr, sondern auch die Entwicklung für 2026 und die realistische Erwartung für 2027.
Aktuelle Kassenart festhaltenArbeiten Sie noch mit einer offenen Ladenkasse oder ist bereits ein elektronisches System im Einsatz?
Bestehende Kasse technisch prüfenBei elektronischen Systemen sollten TSE, Datenexport, Belegausgabe und die erforderliche Meldung sauber eingerichtet sein.
Anforderungen des Betriebs sammelnWelche Funktionen brauchen Sie wirklich – etwa Terminplanung, Kundenverwaltung, Artikel, Gutscheine, Mitarbeiter oder Kartenzahlung?
Zeit für die Umstellung reservierenPlanen Sie Einrichtung, Datenübernahme, Tests und Schulung mit ausreichendem Vorlauf und nicht erst in den letzten Wochen des Jahres.
Mitarbeiter einbeziehenWer später täglich mit dem System arbeitet, sollte rechtzeitig mit den neuen Abläufen vertraut gemacht werden.
Steuerliche Einschätzung einholenKlären Sie mit Ihrem Steuerberater, welche heutigen Vorgaben für Ihren Betrieb gelten und wie die angekündigte Neuregelung einzuordnen ist.
Gesetzgebung weiter beobachtenEntscheidend wird der endgültige Gesetzestext sein. Prüfen Sie deshalb vor einer Umstellung noch einmal den dann aktuellen Stand.

Typische Irrtümer rund um die Kassenpflicht

„Das betrifft nur Händler.“ Nicht unbedingt. Auch Friseure, Kosmetikstudios und andere Dienstleister können oberhalb einer gesetzlichen Umsatzgrenze betroffen sein.

„Dann kümmere ich mich im Dezember 2026 darum.“ Das kann unnötigen Zeitdruck erzeugen. Auswahl, Einrichtung, Datenpflege und Mitarbeiterschulung benötigen Zeit.

„Mit Excel kann ich meine Kasse einfach weiterführen.“ Eine Tabellenkalkulation ersetzt nicht automatisch eine ordnungsgemäße, manipulationssichere Kassenführung.

„Solange das neue Gesetz noch nicht da ist, gelten keine Kassenregeln.“ Doch. Wer bereits elektronisch kassiert, muss die bestehenden Vorgaben schon heute beachten.

Was bedeutet das für Friseur- und Kosmetikbetriebe?

Für Salons und Studios ist eine Kasse längst mehr als eine reine Registriermaschine. Sie kann Kassieren, Kundenverwaltung, Gutscheine, Mitarbeiter, Artikel und im Idealfall auch weitere Abläufe miteinander verbinden. Wer wegen einer gesetzlichen Änderung ohnehin umstellen muss, sollte deshalb nicht nur fragen: „Welche Kasse erfüllt die Vorschriften?“, sondern auch: „Welche Lösung erleichtert meinen Alltag?“

Eine rechtssichere technische Grundlage ist Pflicht. Eine gute Bedienung und passende Funktionen entscheiden aber darüber, ob die neue Kasse im täglichen Betrieb tatsächlich eine Verbesserung ist.

Fazit: Vorbereiten ja – in Panik geraten nein

Die angekündigte Registrierkassenpflicht ab 2027 ist für viele Unternehmen ein wichtiges Thema. Gleichzeitig ist entscheidend, zwischen politischer Planung und bereits geltendem Recht zu unterscheiden. Die Richtung ist angekündigt, die endgültigen Details stehen noch nicht fest.

Unternehmen oberhalb oder nahe der vorgesehenen 100.000-Euro-Grenze sollten das Thema deshalb auf die Agenda setzen, ihre heutige Situation prüfen und mögliche Lösungen vergleichen. Wer bereits mit einer modernen elektronischen Kasse arbeitet und die bestehenden Anforderungen erfüllt, ist voraussichtlich gut vorbereitet.

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